Standard Einzelgarage aus Beton
Mit dieser 7,00 m x 2,98 m x 2,45 m großen Einzelgarage aus Beton, die bei Ausführung nach §55 HBO heute §63 genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt als Grenzbebauung mitgeteilt wurde, erfreut sich der neue Besitzer an modernem Parkraum mit elektrisch betriebenen Sektionaltor in RAL 9016 verkehrsweiß.